Geschäftsmodell
Asymteria arbeitet signalgetrieben: kleine, klar abgegrenzte Schritte mit hohem Hebel, dokumentierten Annahmen und Stop-Regeln. Abgerechnet wird transparent über Retainer, feste Arbeitspakete sowie optionale Lizenzen und Erfolgsanteile.
1) Zielgruppe & Leistungsumfang
Ausrichtung: Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Leistungsarten: (a) Discovery-Sprints (7–10 Arbeitstage) zur Hypothesenbildung und Testdesigns; (b) Umsetzungsblöcke und Retainer zur Durchführung von Mini-Tests, Automatisierung und Distribution; (c) Workshops/Playbooks; (d) optionale Lizenzierung von Templates, Checklisten und Systemkarten.
2) Kooperationsmodelle
2.1 Discovery-Sprint (Fixpreis)
Ein eng geführtes, zeitlich begrenztes Paket mit klaren Ergebnissen: Problemdefinition, Hypothesen, Messgrößen, Abbruchkriterien, kleinstes sinnvolles Experiment. Ergebnis: schriftliches Kurz-Dossier inklusive Entscheidungsoptionen (skalieren/anpassen/stoppen).
2.2 Retainer (monatlich, kapazitätsbasiert)
Planbare Kapazität (z. B. 2–4 Tage/Woche) für fortlaufende Tests, Automatisierung und Wirkungsaufbau. Deliverables werden in zweiwöchigen Zyklen priorisiert, dokumentiert und abgenommen. Nicht genutzte Kapazität kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden.
2.3 Arbeitspakete (Festpreis)
Abgegrenzte Aufgaben mit definiertem Ergebnis (z. B. Setup einer Messkette, „Hebelkarte“ für einen Kanal, Workshopserie). Preise und Abnahmekriterien sind vor Start schriftlich festgelegt.
2.4 Lizenzen & Playbooks
Nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsrechte für interne Verwendung beim Kunden. Quell-Frameworks und Methodik verbleiben im Eigentum von Asymteria; der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke (siehe Ziff. 7).
2.5 Optionale Erfolgsanteile
Nach gesonderter Vereinbarung können Erfolgsanteile (z. B. Umsatz-/Deckungsbeitrags-Upside, Participation Fee pro qualifiziertem Ereignis) vereinbart werden. Grundlage sind nachprüfbare, schriftlich definierte Trigger, Messquellen und Beobachtungszeiträume.
3) Abrechnung & Preise
Preislogik: Discovery und Arbeitspakete als Fixpreis; Retainer als Monatspauschale; Erfolgsanteile ausschließlich zusätzlich und nur bei expliziter Vereinbarung. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlung: 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Lieferung (Discovery/Arbeitspakete). Retainer monatlich im Voraus. Zahlungsziel: 14 Tage netto. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnkosten.
Leistungsnachweise: Abgenommene Deliverables, Kurzprotokolle, Messauszüge. Zeitprotokolle nur, wenn explizit vereinbart.
4) Ergebnisse & Abnahme
Wir liefern schriftliche Artefakte (Hypothesen, Schwellen, Stop-Regeln, Entscheidungsfenster), Konfigurations-/Prozessbeschreibungen und Checklisten. Abnahme erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übergabe; ohne begründete Ablehnung gilt die Leistung als abgenommen.
5) Grenzen & Ausschlüsse
Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; keine Garantien für wirtschaftliche Erfolge; keine operative Verantwortung für Fremdsysteme ohne Zugriffs-/Vertretungsrecht. Empfehlungen basieren auf dokumentierten Annahmen und überprüfbaren Signalen.
6) Vertraulichkeit & Interessenkonflikte
Beiderseitige Vertraulichkeit ist Standard. Wir arbeiten nicht parallel mit unmittelbaren Wettbewerbern in demselben Marktsegment, sofern keine schriftliche Zustimmung vorliegt. Auf Wunsch können „Cooling-off“-Perioden vereinbart werden.
7) Rechte an Arbeitsergebnissen (IP)
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den spezifischen Arbeitsergebnissen für eigene Geschäftszwecke. Frameworks, Methoden, generische Vorlagen und Know-how verbleiben bei Asymteria. Eine Weitergabe an Dritte oder Unterlizenzierung bedarf der Zustimmung.
8) Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Sofern Asymteria im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Wir minimieren erhobene Daten, dokumentieren Zwecke und Löschfristen und verarbeiten ausschließlich zweckgebunden.
9) Haftung
Asymteria haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10) Laufzeit, Kündigung, Pausierung
Retainer sind monatlich kündbar zum Monatsende (Eingang der Kündigung 14 Tage vor Ende des Abrechnungsmonats). Arbeitspakete enden mit Abnahme. Pausierungen sind möglich (1× pro Quartal, bis zu 4 Wochen), bereits erbrachte Teilleistungen bleiben abrechenbar.
11) Transparenz & Compliance
Wir dokumentieren Annahmen, Schwellen und Abbrüche. Anti-Korruptions-, Export- und Sanktionsvorgaben des Kunden werden beachtet. Leistungsstörungen melden wir unverzüglich mit Handlungsvorschlag.
12) Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Erfüllungsort ist Berlin.